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AGB Restaurant/ Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel zur Post GmbH, Waldbreitbach
(Stand: Januar 2023)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen, Veranstaltungen im Haus, sowie Ausser-Haus-Lieferungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume und Flächen im Hotel zur Post.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB Anwendung findet, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

Vertragspartner sind die Hotel zur Post GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (Internet, E-Mail) erfolgen.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von weiteren Gästen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, Zimmer, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, telefonisch oder persönlich sein.

Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird die Hotel zur Post GmbH, Waldbreitbach durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

Die Hotel zur Post GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch die Hotel zur Post GmbH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Das gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen.
c)
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Die Frist beginnt mit
Vertragsende.
d)
Das Hotel ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der
zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten.
Ausnahmen sind Fälle, in denen die Nichtverfügbarkeit in dieser Frist noch nicht bekannt war.
Es ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach der Ersatzunterkunft Unterstützung.

3. Leistungen

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/ Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- bzw. Räumlichkeitsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Sollten vereinbarte Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen Ersatz im Hause oder in andern Objekten zu bemühen.

4. An-/Abreise

Gebuchte Zimmer stehen bei Anreise ab 14.30 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr
zur Verfügung. (Änderungen sind nach vorheriger Absprache, auch mündlich, möglich aber nicht bindend.)
Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.
Zimmer mit garantierten Reservierungen werden vom Hotel bis spätestens 22.00 Uhr freigehalten, es sei denn, daß eine spätere Ankunft des Gastes mit dem Hotel vereinbart
wurde. Dies kann telefonisch oder per Mail bis am Abreisetag BIS spätestens 21.00 Uhr erfolgen.
Dem Gast wird bei telefonischer Kontaktaufnahme und Anreise nach 22.00 Uhr die Nutzung und der Zugang des Schlüsselsafes erklärt.
Ausnahmen sind Buchungen des Gastes in denen eine Anreise bis 18.00 Uhr vermerkt wurde. Hier ist der Gast verpflichtet sich BIS 18.00 Uhr, bei Verspätung, telefonisch im Hotel zu melden. Ansonsten kann das Hotel ab 18.00 Uhr über die Zimmer frei verfügen.

Bei einer Abreise zwischen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis für den Abreisetag zu bezahlen.
Änderungen hierzu können vor Ort und am Vorabend abgesprochen werden.

5. Preise

Die Preise ergeben sich aus unserem flexiblen Preissystem. Soweit gesetzliche Umsatzsteuer
anfällt, ist diese in den Preisen beinhaltet. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluß und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich der Betrieb das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen (max.5 %), wobei sich der Betrieb jedoch verpflichtet, den Vertragspartner von dieser Preisänderung in Kenntnis zu setzen.

6. Zahlungsbedingungen

Eine Reservierung und Buchung von Hotelleistungen ist nur unter Vorlage einer Kreditkarte bzw. der Mitteilung der kompletten Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Buchenden möglich.
Bei Abreise kann die Rechnung Bar, mit Kreditkarte oder mit EC-Karte beglichen werden.

Gruppenbuchungen ab 20 Personen:
Für diese Buchungen wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden und gebuchten Arrangementleistungen 4 Wochen vor Anreise fällig.
Die bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilte Personenzahl ist Basis dieser Rechnung.
Bei evtl. Stornierungen oder einem Rücktritt nach diesem Zeitraum greifen die Regelungen des Punkts: „Reservierungen / Rücktrittsfristen“ und werden bei der Endabrechnung nach Abreise entsprechend ange- bzw. ver-rechnet.

Das Hotel ist jederzeit berechtigt Zwischenabrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage
sofort fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug hat
das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung aller Hotelleistungen.

Werden die Hotelkosten von einem Arbeitgeber oder einer Fremdfirma übernommen, kann
eine Hotelleistung gegen Rechnung nur nach Vorlage einer Kostenübernahme und der vollständigen und korrekten Rechnungsanschrift gebucht werden.

Bei später gewünschten Rechnungskorrekturen bleibt das ursprüngliche Rechnungsdatum allerdings die Basis der Verzugsberechnungen.

Bei Veranstaltungen / Tagungen mit und ohne Logisleistung muss 4 Wochen vor Veranstaltungs- / Tagungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Umsatzes geleistet werden. (Änderungen nach vorheriger Absprache möglich)
Ist dies nicht der Fall ist das Hotel berechtigt, den Veranstaltungs-, Tagungs- und Beherbergungsvertrag nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist fristlos zu kündigen.

Alle Zahlungen sind in der Landeswährung „EURO“ zu leisten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Post oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 15. Tage ab Zugang der Rechnung an, die Hotel zur Post GmbH ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Hotel zur Post GmbH ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Hotel zur Post GmbH aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann die Hotel zur Post GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch das Hotel zur Post hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

7. Rücktritt und Stornierung

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe,
insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das
Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, daß dem Gast Ersatzansprüche zustehen.

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch,
so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne, daß es auf den Grund der
Verhinderung ankommt. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

8. Reservierungen / Rücktrittsfristen

Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung.
Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.
Reservierungen gegenüber dem Gast, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:

8.1. Zimmerstornierungen Individualgäste mit ÜF:

Kostenfreie Stornierung:
bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei
02.-01. Tag vor Anreise = 70% pro stornierter Gast
Nichtanreise = 80 % pro stornierter Gast
Arrangement Buchungen / HP/ VP:
Bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar.
Danach berechnen wir 80% des Gesamtpreises, Stornierungen am Tag der Anreise oder bei Nichtanreise werden mit 100 % berechnet.
Theatertickets können nicht zurückerstattet werden.
Änderungen nur nach vorheriger und schriftlicher Absprache möglich

8.2. Zimmerstornierungen Gruppenbuchungen,

mit oder ohne Zusatzleistungen (HP, VP, Arrangements) ab 10 Zimmern:

Kostenfreie Stornierung:
1 – 5 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
Mehr als 6 Zimmer: bis 28 Tage vor Anreise
Mehr als 15 Zimmer: bis 60 Tage vor Anreise

Nach Ablauf der jeweiligen kostenfreien Stornierungsfrist:
29.-21. Tag vor Anreise = 20% pro stornierter Gast
20.-11. Tag vor Anreise = 30% pro stornierter Gast
10.-03. Tag vor Anreise = 50% pro stornierter Gast
02.-01. Tag vor Anreise = 70% pro stornierter Gast
Nichtanreise = 80 % pro stornierter Gast
*Bei Rahmenverträgen gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen.

Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um.
Rücktrittserklärungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail info@hotelzurpost.de) und sind nur nach Rückbestätigung des Hotels gültig.

Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu
pauschalisieren.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Hotel
entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten. Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, daß zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.

9. Restaurant-Stornierungen für:

Veranstaltungsstornierungen siehe Punkt 9.1. und 9.2.
Tischreservierungen siehe Punkt 9.3. und 9.4.

Der Veranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, dem Hotel zur Post die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung und/oder bei einer Tischreservierung spätestens 7 Tage vor dem Termin mitzuteilen.

Folgende Anzahlungen werden am Tag der Reservierung in Rechnung gestellt und am Veranstaltungstag, auch mit den gegebenenfalls fälligen Stornierungsgebühren verrechnet!
Die Hotel zur Post GmbH wird bei Tisch- und/oder Raumreservierungen zu besonderen Anlässen, wie Ostern, Weihnachten, Silvester, Eventveranstaltungen und Feierlichkeiten aller Art ab einer Personenzahl von 10 Personen bei Reservierung/ Vertragsabschluß eine Vorauszahlung erbitten und in Rechnung stellen. Diese sehen, wie folgt aus:

Bei Tischreservierungen zu Feiertagen wie o.g. und Buchung von im Vorfeld preislich festgelegter Speisen (wie Buffet´s) wird der komplette Speisenpreis x der reservierten Personenzahl in Rechnung gestellt.

Bei Tischreservierungen zu Feiertagen wie o.g. und Buchung von im Vorfeld NICHT preislich festgelegter Speisen (a la carte) wird eine Pauschale von pro Person á 20,00 € berechnet.

Bei Eventveranstaltungen und Feierlichkeiten und hierzu speziell gewünschten Speisen etc. wird der komplette Preis für das Event bzw. für die Speisen im Vorfeld bzw. bei Vertragsabschluß in Rechnung gestellt.

Änderungen sind hier NUR bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

9.1. Veranstaltungsstornierungen

Absagen/Stornierungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich an: info@hotelzurpost.de
oder postalisch und sind nur nach Rückbestätigung des Hotels gültig.

Im Falle von Stornierungen der kompletten Veranstaltung seitens des Auftraggebers greifen die folgenden Bedingungen:

Kostenfreie Stornierung:
Veranstaltungen sind bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei stornierbar.

Bis 21 Tage vor Anreise: 40% des Gesamtpreises.
Bis 7 Tage vor Anreise: 60 % des Gesamtpreises.
Unter 7 Tagen vor Anreise: 80% des Gesamtpreises.
Am Veranstaltungstag: 100 % des Gesamtpreises.

*Bei Rahmenverträgen gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen.

9.2. Reduzierungen von Einzelpersonen bei Veranstaltungen (bis 10% der tatsächlich
gemeldeten Teilnehmerzahl):

Bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag, können Einzelpersonen kostenfrei reduziert
werden.
Ab dem 6. Tag vor Veranstaltung berechnen wir 50% des Gesamtpreises pro Person.

Am Veranstaltungstag reduzierte Personen berechnen wir mit 100% des Gesamtpreises.

Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.

9.3. Tisch-Reservierungen ab 10 Personen
(Sonntags- und/oder Feiertage):

Ab einer Gruppengröße von 10 Personen erhalten Sie von uns einen entsprechenden Vertrag.
Nach schriftlicher Bestätigung Ihrerseits gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Kostenfreie Stornierung: Bis 10 Tage vor Veranstaltungsdatum
Bis 1 Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80 % des Gesamtpreises
bei Absage am Veranstaltungstag 100 %.

Eine kostenfreie Reduzierung der Personenanzahl (bis 10% der tatsächlich gemeldeten Personenanzahl) ist bis 3 Tage vor dem Veranstaltungsdatum möglich.

Danach wird die Personenanzahl mit 100 % berechnet.
Die jeweils geleisteten Anzahlungen werden entsprechend dieser Regeln verrechnet bzw. einbehalten.

9.4. Tischreservierungen ab 20 Personen:

Eine Tischreservierung ab 20 Personen bedarf einer schriftlichen Bestätigung.

Für reine Tischreservierungen ohne andere verbundene Leistungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Kostenfreie Stornierung: Bis 10 Tage vor Veranstaltungsdatum
Danach berechnen wir 80 % des kalkulatorischen Gesamtpreises,
bei Absage am Veranstaltungstag 100 %.

Eine kostenfreie Reduzierung der Personenanzahl (bis 10% der tatsächlich gemeldeten Personenanzahl) ist bis 3 Tage vor dem Veranstaltungsdatum möglich.
Danach wird die Personenanzahl mit 100 % berechnet.
Tritt der Veranstalter früher als die jeweils in vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Fristen vor dem Veranstaltungstermin zurück, wird die Hotel zur Post GmbH KEINEN Schadensersatz geltend machen.
Tritt der Veranstalter nach den o.g. kostenfreien Fristen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Hotel zur Post GmbH berechtigt o. g. prozentuale Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.
Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

10. Miete von Räumlichkeiten ohne Speisen

Das Hotel zur Post wird bei der Anmietung von Räumlichkeiten im eigenen Haus – ohne geplanten Speisenverzehr – entsprechend im Vorfeld mitgeteilte Raummieten, unabhängig von sonstigen gebuchten bzw. gewünschten Leistungen, in Rechnung stellen. Diese richten sich nach Personenzahl, Bestuhlungswunsch und Raumgröße.

11. Zur Verfügung gestelltes Personal

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel zur Post bei Veranstaltungen bis nach 24.00 Uhr jeweils pro angefangener Stunde und Servicekraft á 35,00 € zusätzlich zu zahlen.
Auch bei einem, durch Verschulden des Veranstalters, nötig gewordene und nicht geplante Mehrarbeit kann zu gleichen Konditionen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

12. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
Der Veranstalter muss bei Einbringen von verarbeiteten Speisen den Haftungsausschluß für die Hotel zur Post GmbH unterzeichnen. Sollte es aufgrund der eingebrachten Speisen zu Erkrankungen kommen haftet somit der Veranstalter bzw. Unterzeichner.
Dies gilt ebenso für die Mitnahme bereitgestellter Speisen.

13. Technische Einrichtungen

Der Veranstalter stellt dem Hotel zur Post bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden (Änderungen nach vorheriger Absprache möglich) vor der Veranstaltung nicht, ist die Hotel zur Post GmbH berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an das Hotel zur Post zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist das Hotel zur Post berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt das Hotel zur Post von Ansprüchen Dritter frei insoweit das Hotel zur Post nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet dem Hotel zur Post schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

14. Verlust oder Beschädigung

Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von der Hotel zur Post GmbH verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber der Hotel zur Post GmbH nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien, ab einer gewissen Wertigkeit, schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter der Hotel zur Post GmbH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist das Hotel zur Post berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens der Hotel zur Post GmbH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 25,00 zuzüglich der Gebühren.
Das Hotel haftet dem Gast gegenüber nach den Bestimmungen des §702 BGB (das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal Euro 3.500,00). Die Haftung des Hotels ist
ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände
belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis
zum Betrag von Euro 800,00 gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände
ausschließlich im Zimmersafe aufzubewahren.

15. Weckruf / Übermittlung von Nachrichten

Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung sowie Überbringung von Warensendungen aller Art. Bei eventuellen Mißverständnissen oder Irrtümern übernimmt das Hotel keine Haftung.

16. Fundsachen

Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Die Kosten müssen gegen Rechnung im Vorfeld beglichen werden.
Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben.
Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Gäste, die noch im Hotel wohnen, werden
über sichergestellte Karte informiert. Ist der Gast abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 48 Stunden)
aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem Jahr als Fundgegenstände behandelt.
Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.

17. Parken

Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.
Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes oder auf vorsätzlichem
oder grobfahrlässigen Verhalten von gesetzlichen Vertretern, angestellten Arbeitnehmern,
Mitarbeitervertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro
15.000,00 je Fahrzeug, einschließlich Zubehör.
Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt
dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.

18. Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber

Alleiniger Vertragspartner der Hotel zur Post GmbH ist der Veranstalter. Die Hotel zur Post GmbH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Die Hotel zur Post GmbH ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist die Hotel zur Post GmbH berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

19. Rechte Dritter

Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

20. Fremdleistungen

Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein
Zuschlag von 15% erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch
nicht.

21. Nichtraucher Hotel

Das Hotel zur Post, Waldbreitbach ist ein Nichtraucher-Hotel. Bei Nichtbeachtung fallen Schadenersatzansprüche aufgrund Sonderreinigungsarbeiten und einer daraus resultierenden Zimmersperrung in Höhe von mindestens 250,00 € an.

22. Post-/Warensendungen

Für Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und, auf Wunsch, die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Die Zustellungskosten gehen zu Lasten des Gastes.

23. Schlußbestimmungen

22.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

23.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuwied. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Neuwied.

23.3 Es gilt deutsches Recht.

23.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Hotel zur Post GmbH
Neuwieder Strasse 44
56588 Waldbreitbach

Telefon: 02638 – 926-0
info@hotelzurpost.de
(Stand Januar 2023)

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Hotel zur Post | Neuwieder Straße 44 | 56588 Waldbreitbach | Tel. +49 2638 926-0